Konzepte

Feuerlöschübungen

Feuerlöschübungen sind ein wichtiger Bestandteil von Brandschutzunterweisungen. Sie tragen dazu bei, dass die Mitarbeiter mit den Handfeuerlöschern und Wandhydranten umgehen können, wenn es erforderlich ist.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften fordern die regelmäßige Unterweisung einer “ausreichenden” Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit dem Handfeuerlöscher.

Wir erweitern diese Unterweisung – da wo es möglich ist – um die Feuerlöschübung am Flüssigkeitsbrand.

Wir beraten Sie gerne.

Brandschutzordnungen DIN 14096

Die Brandschutzordnung ist ein Teilbereich des organisierenden Brandschutzes. Sie wird erstellt für die Personen in einem Gebäude und enthält Regeln und Anweisungen für den Brandfall und die Zeit davor.

Sie beinhaltet die vorbeugenden- und aktiven Maßnahmen während eines Brandes.

Für Objekte mit großen Gefährdungspotential für die Umgebung ist sie Teil des Gefahrenabwehrplans.

Die Brandschutzordnung wird speziell für ein Objekt aufgestellt in Abhängigkeit von:

• Art des Objektes und seiner Umgebung
• Art der Nutzung
• vorhandene Personen
• Möglichkeiten der hilfeleistenden Stellen.

Brandschutzordnungen müssen regelmäßig auf Ihren Inhalt hin überprüft werden. Veränderungen im Objekt müssen eingepflegt werden.

Die Mitarbeiter im Objekt müssen unterwiesen werden.

Wir erstellen Brandschutzordnungen und unterweisen Ihre Mitarbeiter.

Teil A ist ein Aushang in einem Gebäude und gilt für Beschäftigte, Bewohner und Besucher, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.

Dieser Aushang umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln für den Brandfall. Er ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt. Haben Sie eine Telefonanlage?  Notieren Sie die komplette Rufnummer mit Amtvorwahl (z.B. 0-112)! Denken Sie auch an Ihre Beschäftigten und Ihre Kunden aus dem Ausland! Erstellen Sie zum Beispiel die Brandschutzordnung Teil A Ihres Betriebes multilingual!​

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen (z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Hausmeister, Schulleiter, etc.). Er enthält Informationen zu Sicherstellung des Brandschutzes, Unterweisungen, Löschmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen nach Alarmierung sowie zur Vorbereitung des Feuerwehr- Einsatzes und der Brandnachsorge.